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AGB Messe-und Verlegebereich

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reste-Eck M. Fürst GmbH ( Fürst-Bodenbeläge )

 

§ 1 Geltungsbereich
1. Reste-Eck M.Fürst GmbH erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Die Geschäftsbedingungen von Reste-Eck M. Fürst GmbH. gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
3. Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.

§ 2 Vertragsannahme, Vertragsunterlagen
1. Wir sind berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb der Frist von drei Wochen nach telefonischer oder schriftlicher Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
2. An den aus unserem Hause stammenden Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und gewerbliche Rechte vor, sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts anderes angeben, halten wir uns an die in unserem Angebot aufgeführten Preise 14 Tage nach dem Versenden an den Kunden gebunden.
2. Vom Kunden gewünschte zusätzliche Lieferung und Leistungen sind gesondert zu vergüten.
3. Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung auf unseren Vergütungsanspruch oder eine Sicherheitsleistung hierfür zu verlangen.
4. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, betragen die Verzugszinsen mindestens 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
6. Der Nachweis, dass ein Verzugsschaden nur in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen entstanden sei, bleibt dem Kunden übernommen.
7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Uns verpflichtende Liefer- und Leistungstermine oder Fristen bedürfen
Schriftform.
2. Der Beginn einer von uns vorgegebenen Leistungszeit setzt die
Abklärung aller technischen und organisatorischen Fragen voraus.
3. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
4. Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderung oder Ergänzung verlängern
unsere Leistungszeit in angemessenem Unfang.

§ 5 Gewährleistung
1. Soweit ein Mangel vorliegt, leisten wir zunächst unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
2. Sofern die Nacherfüllung
– unmöglich ist
– dem Kunden oder uns unzumutbar ist
– von uns wegen der damit verbundenen unverhältnismäßigen Kosten verweigert wird
– von uns aus anderen Gründen ernsthaft und endgültig verweigert wird
oder
– wegen anderer Ursachen fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadensersatz statt der Leistung im Rahmen der Haftungsbeschränkung ( vgl. Ziff. 6) verlangen.
3. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme unserer Leistung. Diese kurze Verjährungsfrist gilt nicht bei uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung unsererseits nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

§ 6 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf solche typischen Schäden, die für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
2. gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Unterauftragsnehmer.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1 Produkthaftungsgesetz sowie uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
5. Wir übernehmen keine Haftung für die dem Kunden, seinen Mitarbeitern bzw. Beauftragten oder von Besuchern seiner Veranstaltung eingebrachten Gegenstände und Wertsachen.

§ 7 Pflichten und Haftung des Kunden
1. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandungen unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. unmittelbar bei der Abholung erfolg. Verdeckte Mängel von angelieferten Waren müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden.
2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen gilt die Leistung als genehmigt.
3. Der Kunde haftet für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, die ihm anlässlich der Vertragsdurchführung durch uns überlassen wurden. Im Fall des Verlustes, der Zerstörung oder Beschädigung verpflichtet er sich zur Schadensregulierung auf der Basis der jeweiligen Neupreise.
4. Der Kunde trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und der nachfolgenden Abwicklung und übernimmt hiermit Haftung.
5. Der Kunde haftet insbesondere für alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung von seinen Beauftragten, den Besuchern oder sonstigen Dritten verursachten Personen- und Sachschäden uns stellt uns von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht wurden, frei.
6. Lässt der Kunde ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchführen oder besteht begründeter Anlass, dasss die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unseren Gästen zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Pauschalierter Schadensersatzanspruch
1. Bei kurzfristiger Stornierung des Auftrages, auch von Teilbereichen des Gesamtauftrages, berechnen wir zu Lasten des Kunden eine Stornogebühr.
1.1. Bei einer Stornierung bis zu 12 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir eine pauschale Gebühr von 20% auf den Gesamtauftragswert.
1.2. Bei einer Stornierung bis zu 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine pauschale Gebühr von 40% auf den Gesamtauftragswert.
1.3. Bei einer Stornierung bis zu 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine pauschale Gebühr von 70% auf den Gesamtauftragswert.
1.4. Bei einer Stornierung bis zu 2 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn stellen wir die veranschlagte Summe im vollem Umfang in Rechnung.

§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Für alle Rechtsbeziehungen der Parteien zueinander gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand Berlin. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine ihr nahe kommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

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